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Datenschutzrecht

Bring Your Own Device (BYOD)

BYOD ist die geschäftliche Nutzung eines mobilen privaten Gerätes. Der Nutzeffekt von Privatgeräten am Arbeitsplatz ist unbestritten. Gleichzeitig gilt es, die Sicherheit und Informationsgüter sowie die Privatsphäre der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Dazu werden immer öfter entsprechende Nutzungsrichtlinien festgelegt. Ist in gewissen Branchen die Datensicherheit sehr wichtig, ist zu überlegen,…
Prof. Dr. Isabelle Wildhaber LL.M., Silvio Hänsenberger M.A. HSG
ARV-DTA 3/2016 | S. 151

Obergericht des Kantons Luzern, Entscheid vom 12. Januar 2010, 11 09 169 – Mit Kommentar von RA Dr. iur. Roger Rudolph

Der klagende Arbeitnehmer beantragte vor dem Arbeitsgericht Luzern, die beklagte Arbeitgeberin sei unter Strafandrohung von Art. 292 StGB zu verpflichten, ihm sämtliche Arbeitszeiterfassungstabellen für den Zeitraum vom 1. April 2004 bis 31. Juli 2005 herauszugeben. Da der Arbeitnehmer sein Editionsbegehren ausserhalb eines hängigen Verfahrens bzw. vor Einleitung des Hauptprozesses stellte,…