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Öffentliches Personalrecht

Bundesgericht, I. sozialrechtliche Abteilung, Urteil vom 20. Februar 2020, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten (8C_420/2019)

Auf der Grundlage des Diskriminierungsverbots von Art. 3 GlG ist es auch Männern als Angehörigen eines überwiegend weiblich besetzten Berufs gestattet, den Lohngleichheitsanspruch geltend zu machen (E. 3.2). Beim Beruf des Psychologen und der Psychologin handelt es sich um einen typischen Frauenberuf, da der Frauenanteil mehr als 70% beträgt, bei den Vergleichsberufen (Ingenieur, Revisor,…
Literatur

Handbuch öffentliches Personalrecht

Das Sammelwerk gliedert sich in acht Kapitel, die von verschiedenen Autorinnen und Autoren verfasst wurden. Das erste Kapitel behandelt das Bundespersonalrecht. Im zweiten Kapitel wird auf das öffentliche Personalrecht des Wirtschaftsraums Lémanique eingegangen. Im dritten Kapitel erfolgt eine Darstellung der entsprechenden Rechtslage im Wirtschaftsraum Espace Mitteland, woran sich im vierten…
Alessandra Chies MLaw
ARV-DTA 1/2020 | S. 62

Le droit à la réintégration suite à un congé de rétorsion

Im Fall einer Rachekündigung, die im Anschluss an eine Beschwerde wegen einer Geschlechtsdiskriminierung erfolgt, ist aufgrund der Art. 10 und 5 Abs. 1 lit. b GlG eine gerichtlich angeordnete Weiterführung des Arbeitsverhältnisses möglich. Ordnet ein Gericht die Wiedereinstellung nach einer Rachekündigung an, so stellt sich die Frage, ob die arbeitgebende Person eine Freistellung aussprechen und…

Bundesgericht, I. sozialrechtliche Abteilung, Urteil vom 27. April 2020, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten (8C_109/2020)

Die Sperrfrist von 16 Wochen nach der Niederkunft gemäss Art. 12 lit. d Personalreglement der Einwohnergemeinde Baar (PR) gilt für die Kündigung an sich und macht eine seitens der Gemeinde während dieser Zeit ausgesprochene Kündigung nichtig (Art. 12 PR). Dass das gemäss Art. 10 Abs. 2 PR vor der Kündigung zu gewährende rechtliche Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV) von der Vorinstanz als…