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Öffentliches Personalrecht

Tribunal fédéral, Ire Cour de droit social, arrêt du 2 novembre 2020, recours en matière de droit public (8C_535/2019)

Art. 10 Abs. 3 und 4 BPG. Gemäss Spruchpraxis, wonach ein öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber bei einer fristlosen Kündigung aus wichtigen Gründen eine Sozialfrist gewähren kann – sofern diese deutlich kürzer als die ordentliche Kündigungsfrist ist und nicht gegen öffentliche Interessen verstösst – reicht eine ausserordentliche Entlassung mit einer sechstägigen Frist nicht aus, um zu belegen,…