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From the magazine ARV-DTA 3/2022 | S. 298-302 The following page is 298

Hinweise auf Bücher und Beiträge/Livres et articles (ARV-DTA 3/2022)

Dr. Hubert Fritsch
RA Dr. Anne Meier
  • Arndgen, Charlotte: Zulässigkeit von Geheimhaltungsklauseln zur Lohnhöhe, AJP 2022, 848 ff.
    Die schweizerische Lehre und Rechtsprechung ist sich einig, dass Löhne kein Geschäftsgeheimnis i.S.v. Art. 321a Abs. 4 OR darstellen. Das fehlende gesetzliche Verschwiegenheitsgebot (bzw. die Qualifizierung des Lohnes als Geschäftsgeheimnis) lasse sich aber laut Bundesgericht durch eine gesonderte Vereinbarung einer vertraglichen Verschwiegenheitsklausel korrigieren. Obwohl es den Arbeitnehmern also grundsätzlich freistehen sollte, über die Höhe, Zusammensetzung und sonstige Besonderheiten des eigenen Lohnes zu sprechen, dulde das Bundesgericht arbeitsvertragliche Geheimhaltungsabreden hinsichtlich der Lohnhöhe und erkläre sie sogar (implizit) als zulässig, so die Autorin. Dies widerspreche den Zielen von Art. 8 Abs. 3 Satz 3 BV und des Gleichstellungsgesetzes, das den verfassungsmässigen Anspruch auf gleichen Lohn konkretisiert. Denn durch die Möglichkeit, den Arbeitnehmer durch…
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