Direkt zum Inhalt

Personenrecht

Der betriebliche Gesundheitsschutz in Pandemiezeiten

Die Covid-19-Pandemie und die damit verbundenen Massnahmen und Einschränkungen bestimmen seit knapp zwei Jahren das öffentliche und gesellschaftliche Leben in der Schweiz. Auch am Arbeitsplatz sind Massnahmen zum Schutz von Arbeitnehmern und Dritten vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus unabdingbar. In diesem Aufsatz soll die Pflicht der Arbeitgeberin zur Gewährleistung des betrieblichen…
Dr. iur. Alfred Blesi, Olivia Biehal LL.M.
ARV-DTA 4/2021 | S. 327

Tribunal fédéral, Ire Cour de droit civil, arrêt du 25 août 2021, recours en matière civile (4A_518/2020)

Vor Bundesgericht blieben die Vergütung der Überstunden und die Zahlung einer Genugtuung an den Arbeitnehmer strittig. Die dem Arbeitnehmer zu­gesprochene Genugtuung (in Höhe von Fr. 5000.–) wurde damit begründet, dass die Arbeitgeberin nach der fristlosen Entlassung des Arbeitnehmers unbefugt auf private Korrespondenz zugegriffen hatte, die der Arbeitnehmer über sein Mobiltelefon bzw. seine…

Tribunal fédéral, Ire Cour de droit civil, arrêt du 30 juillet 2020, recours en matière civile (4A_123/2020)

Art. 328 OR und Art. 28 ZGB. Die Verletzung der Persönlichkeit ist vom Schaden zu unterscheiden, den sie nach sich ziehen kann. Die erste (Verletzung) ist Gegenstand der Abwehrklagen nach Art. 28a Abs. 1 ZGB, der zweite (Schaden) ist Gegenstand der auf Ausgleich gerichteten Klagen nach Art. 28a Abs. 3 ZGB. Es muss ein natürlicher und adäquater Kausalzusammenhang zwischen der…

Bundesgericht, I. sozialrechtliche Abteilung, Urteil vom 4. August 2020, 8C_326/2020

Der Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung setzt unter anderem voraus, dass die versicherte Person in der Schweiz wohnt (Art. 8 Abs. 1 lit. c AVIG). Hervorzuheben ist diesbezüglich, dass der Begriff des Wohnens nicht im Sinne des zivilrechtlichen Wohnsitzes (Art. 23 ff. ZGB), sondern des gewöhnlichen Aufenthalts zu verstehen ist. Verlangt werden der tatsächliche Aufenthalt in der Schweiz…
Patrizia Friedrich MLaw, Dr. iur. Rahel Aina Nedi LL.M.
ARV-DTA 4/2020 | S. 377