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Haftpflicht- und Versicherungsrecht

Tribunal fédéral, Ire Cour de droit social, Arrêt du 28 janvier 2021, 8C_446/2020

Der Versicherte ist nach Art. 30 Abs. 1 lit. d AVIG in der Anspruchsberechtigung einzustellen, wenn er die Kontrollvorschriften oder die Weisungen der zuständigen Amtsstelle nicht befolgt, namentlich eine zumutbare Arbeit nicht annimmt oder eine arbeitsmarktliche Massnahme ohne entschuldbaren Grund nicht antritt, abbricht oder deren Durchführung oder Zweck durch sein Verhalten beeinträchtigt…
Patrizia Friedrich MLaw, Dr. iur. Rahel Aina Nedi LL.M.
ARV-DTA 2/2021 | S. 190

Bundesgericht, I. sozialrechtliche Abteilung, Urteil vom 15. April 2021, 8C_776/2020

Für den Anspruch auf Kurzarbeit reicht es allein nicht aus, dass eine Arbeitgeberin aus dem EU-Raum ohne Betriebsteile in der Schweiz einen Arbeitnehmer in der Schweiz beschäftigt. Es sind zusätzlich betriebsbezogene Voraussetzungen zu erfüllen. Denn die Kurzarbeitsregelung greift an verschiedenen Stellen den Begriff des Betriebs auf. So ist organisatorische Bezugsgrösse für die Berechnung des…
Patrizia Friedrich MLaw, Dr. iur. Rahel Aina Nedi LL.M.
ARV-DTA 2/2021 | S. 194

Bundesgericht, I. sozialrechtliche Abteilung, Urteil vom 17. März 2021, 8C_56/2021

Die Insolvenzentschädigung deckt für das gleiche Arbeitsverhältnis Lohnforderungen für höchstens die letzten vier Monate des Arbeitsverhältnisses (Art. 52 Abs. 1 AVIG). Mit der in Art. 52 Abs. 1 AVIG gesetzten zeitlichen Limite sollte denn auch verhindert werden, dass der Arbeitnehmer beliebig lange ohne Lohn beim bisherigen Arbeitgeber bleibt. Spätestens nach vier Monaten ohne Lohn ist…
Patrizia Friedrich MLaw, Dr. iur. Rahel Aina Nedi LL.M.
ARV-DTA 2/2021 | S. 198

Tribunale administrativo federale, Corte II, Sentenza del 5 maggio 2021, B-3398/2019

Die Rückforderung zu Unrecht bezogener Schlechtwetterentschädigung richtet sich nach Art. 95 AVIG i.V.m. Art. 25 ATSG. Zu Unrecht bezogene Leistungen sind Leistungen, die ausgerichtet wurden, obwohl die Bedingungen für ihre Auszahlung nicht erfüllt waren. Nach einem allgemeinen Grundsatz des Sozialversicherungsrechts kann die Verwaltung einen rechtskräftig gewordenen Bescheid, der nicht von…
Patrizia Friedrich MLaw, Dr. iur. Rahel Aina Nedi LL.M.
ARV-DTA 2/2021 | S. 204