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From the magazine ARV-DTA 4/2021 | S. 342-343 The following page is 342

Neue Erlasse und Entwürfe/Législation nouvelle et projets (ARV-DTA 4/2021)

  • Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) (steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten). Änderung vom 1. Oktober 2021.
    Die vorgeschlagene Gesetzesänderung verfolgt das Ziel, dem inländischen Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern. Dies soll durch die stärkere Berücksichtigung der Kosten für die Kinder­betreuung im Steuerrecht erreicht werden. Eltern sollen bei der direkten Bundessteuer die Kosten für die Drittbetreuung ihrer Kinder bis maximal 25 000 Franken pro Kind vom Einkommen abziehen können. Ablauf der Referendumsfrist ist am 20. Januar 2022. Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten. BBl 2021, 2320
  • Bundesgesetz über den Erwerbsersatz (Erwerbs­ersatzgesetz, EOG) Änderung vom 1. Oktober 2021.
    Bei einer Adoption sind die Rahmenbedingungen derjenigen Familie, die ein Kind bei sich aufnimmt, mitentscheidend für die Entwicklung des Kindes und das Gleichgewicht in der Familie. Aus Respekt vor der…
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