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From the magazine ARV-DTA 2/2021 | S. 180-185 The following page is 180

Neueste Rechtsprechung des EuGH zu Freizügigkeit und Sozialpolitik/Jurisprudence récente de la CJCE, libre circulation et politique sociale (ARV-DTA 2/2021)

  • EuGH, Urteil vom 04/03/2021 (C-581/19): Steuerrecht; der Mehrwertsteuer unterliegende Leistungen; Befreiungen; Heilbehandlungen im Rahmen der Ausübung ärztlicher und arztähnlicher Berufe; Ernährungscoaching und Ernährungsberatung; sportliche Aktivitäten und Aktivitäten in den Bereichen des körperlichen Wohlbefindens und der körperlichen Fitness; Begriffe «einheitlich komplexe Leistung», «Nebenleistung zur Hauptleistung» und «Selbständigkeit der Leistungen». Erkenntnis:
    Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass vorbehaltlich einer Prüfung durch das vorlegende Gericht eine Dienstleistung im Bereich des Ernährungscoachings, die von einer zertifizierten und befähigten Fachkraft in Fitnessstudios eventuell im Rahmen von Programmen erbracht wird, die auch Dienstleistungen im Bereich des körperlichen Wohlbefindens und der körperlichen Fitness umfassen, eine eigene und selbständige Leistung…
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