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From the magazine ARV-DTA 4/2020 | S. 323-331 The following page is 323

Sonstige Geschäfte/Autres objets (ARV-DTA 4/2020)

  • Indirekter Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative.
    In der Differenzbereinigung über den indirekten Gegenvorschlag (19.401) zur Volksinitiative «Für eine starke Pflege» hält die Kommission daran fest, dass die Kantone verpflichtet werden sollen, angehende Pflegefachkräfte während der Ausbildung mit einem Beitrag an den Lebensunterhalt zu unterstützen (14 zu 11 Stimmen); der Bund soll sich an den Kosten beteiligen. Was die Kompetenzen der Pflegefachpersonen betrifft, schliesst sich die Kommission der vom Ständerat beschlossenen Erweiterung an: Pflegefachleute sollen Pflegeleistungen nicht nur selber erbringen, sondern auch einfachere Arbeiten an weniger gut qualifiziertes Personal delegieren können (20 zu 5 Stimmen). Knapp lehnt die Kommission die vom Ständerat beschlossene Bedingung ab, dass Pflegefachpersonen, Spitexorganisationen und Pflegeheime die in eigener Kompetenz erbrachten Leistungen nur dann abrechnen können, wenn sie mit den Krankenversicherern vorgängig eine Vereinbarung…
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