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Der Schutz besonders gefährdeter Arbeitnehmer/innen und betriebliche Schutzkonzepte in der COVID-19-Verordnung 2 – eine Auslege- und Einordnung vor dem Hintergrund staatlicher Schutzpflichten

1. Einleitung

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Für gewisse Personengruppen ist das Coronavirus (COVID-19) viel gefährlicher als für andere. So weisen die bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnisse darauf hin, dass neben älteren Menschen1 auch Personen mit bestimmten Vorerkrankungen bei einer COVID-19 Erkrankung ein stark erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf und eine spezifisch hohe Mortalitätsrate aufweisen. Davon betroffen sind nach heutigem Kenntnisstand insbesondere Menschen, die unter Bluthochdruck, chronischen Atemwegserkrankungen, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Krebs leiden sowie Personen mit Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen.2 Der Schutz dieser besonders vulnerablen Personengruppe bildet neben der Eindämmung von Übertragungen in der gesamten Bevölkerung denn auch ein zentrales Ziel der COVID-19-Verordnung 23 des Bundesrates (in der Folge COV).4 Art. 1 Abs. 2 lit. c COV hält ausdrücklich fest, dass Massnahmen gestützt auf diese Verordnung dazu dienen, …

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