Individualarbeitsrechtliche Streitigkeiten im Schiedsverfahren
Den ersten Teil widmet die Autorin den Grundlagen zum Schiedsverfahren im Arbeitsrecht. Das Schiedsgericht ist ein privates Gericht, basierend auf einer privatrechtlichen Vereinbarung, das von den Parteien gewählt wird und über eine privatrechtliche Rechtsstreitigkeit verbindlich entscheidet. Das Schiedsgericht entscheidet in einer Streitsache endgültig und bindend durch Schiedsspruch. Der Schiedsspruch entfaltet in Bezug auf die Vollstreckbarkeit und materielle Rechtskraft ähnliche Wirkungen wie das Urteil eines staatlichen Gerichts. Für die Binnenschiedsgerichtsbarkeit steht nach ZPO einzig die Beschwerde ans Bundesgericht offen. Im internationalen Schiedsverfahren bildet nach Art. 190 IPRG das Bundesgericht ebenfalls die einzige Beschwerdeinstanz.
Weiter setzt sich die Autorin kritisch mit der Frage auseinander, ob Schiedsverfahren mit dem arbeitsrechtlichen Sozialschutz vereinbar sind…