Inkrafttreten von Erlassen/Entrée en vigueur de textes législatifs (ARV-DTA 1/2020)
RA MLaw Andreas Holenstein
MLaw Christian Maduz
MLaw Oliver Schmid
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- Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft).
- Änderung vom 27. November 2019. Der Mindestlohn beträgt brutto, ohne Zuschläge für Ferien und bezahlte Feiertage, für die Kategorien (Franken pro Stunde): ungelernt: Fr. 19.20; ungelernt mit mindestens vier Jahren Berufserfahrung in der Hauswirtschaft: Fr. 21.10; gelernt mit EFZ: Fr. 23.20; gelernt mit EBA: Fr. 21.10. Die Geltungsdauer dieser Verordnung wird bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Die Änderung ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. AS 2019, 4107
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- Verordnung des SBFI über das Verzeichnis der gemäss dem nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung eingestuften Berufsbildungsabschlüsse.
- Änderung vom 15. November 2019. Der Anhang der Verordnung des SBFI vom 11. Mai 2015 über das Verzeichnis der gemäss dem nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung eingestuften Berufsbildungsabschlüsse erhält…
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