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From the magazine ARV-DTA 2/2023 | S. 130-139 The following page is 130

Sonstige Geschäfte/Autres objets (ARV-DTA 2/2023)

  • Weiterentwicklung der Hinterlassenenrenten.
    Die Kommission (SGK-S) sieht bei den Hinterlassenenrenten Handlungsbedarf. Um die auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte festgestellte Ungleichbehandlung von Witwern gegenüber Witwen zu beseitigen und die AHV sowie den Bundeshaushalt zu entlasten, hat der Bundesrat im März beschlossen, dass zukünftig Witwen und Witwer nur Anspruch auf eine Rente haben sollen, bis das jüngste Kind 25 Jahre alt ist. Die Kommission unterstützt diese Stossrichtung grundsätzlich. Eine Mehrheit der Kommission stimmt daher auch der pa. Iv. SGK-N (22.426) (mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung) und der pa. Iv. Gredig (21.416) (mit 5 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen) zu. Die Kommission fordert die SGK-N jedoch auf, vor weiteren Arbeiten die konkreten Reformvorschläge des Bundesrats abzuwarten. Die pa. Iv. Kamerzin (21.511), welche eine Angleichung der Witwer- an die Witwenrenten fordert, lehnt sie mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Medienmittei…
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