Kommentar zum Gleichstellungsgesetz
Das Gleichstellungsgesetz steht als eindrückliches Beispiel dafür, dass gesetztes Recht nicht nur den Zustand des «Seins» wiedergeben soll, sondern vielmehr noch das «Sollen» zum Ausdruck bringt. Der Kampf um die Geschlechtergleichstellung hat auch mit dem Erlass und der Inkraftsetzung des Gleichstellungsgesetzes (GlG) am 1. Juli 1996 nämlich keinen Abschluss gefunden. Vielmehr scheint damit erst einmal ein Anfang eingeleitet worden zu sein, der den Weg zur Erreichung des Ziels von Gleichstellung zwischen Frau und Mann in der Arbeitswelt vorzeigt, dies in Verbindung mit einem Bündel von Massnahmen und Mitteln, die der Erreichung dieses Ziels dienen. Zwar müsste man meinen, dass in einer aufgeklärten und demokratischen Gesellschaft die Gleichstellung der Geschlechter eine…