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From the magazine ARV-DTA 3/2021 | S. 281-283 The following page is 281

Neueste Rechtsprechung des EuGH zu Freizügigkeit und Sozialpolitik/Jurisprudence récente de la CJCE, libre circulation et politique sociale (ARV-DTA 3/2021)

Dr. Hubert Fritsch
  • EuGH, Urteil vom 24/06/2021 (C-550/19): Sozialpolitik – EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge; aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge im Baugewerbe («fijo de obra»); Begriff «sachliche Gründe», die die Verlängerung solcher Verträge rechtfertigen; Unternehmensübergang; Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer; Tarifvertrag, nach dem übergegangene Arbeitnehmer nur diejenigen Rechte und Pflichten haben, die sich aus ihrem letzten Vertrag mit dem ausscheidenden Unternehmen ergeben. Erkenntnis:

    1. Paragraf 5 Nr. 1 der am 18. März 1999 geschlossenen Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge, die im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge enthalten ist, ist dahin auszulegen, dass es Sache des nationalen Gerichts ist, im Einklang mit allen anwendbaren Regeln des nationalen Rechts zu beurteilen, ob die Begrenzung der Beschäftigung befristet…

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