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From the magazine ARV-DTA 2/2021 | S. 135-141 The following page is 135

«Théorie de l’imprévision» als Schranke für die Wegbedingung des Anspruchs auf Überstundenentschädigung? – Ja, aber…

Besprechung des Urteils des Bundesgerichts (I. zivilrechtliche Abteilung) 4A_485/2019 vom 4. Februar 2020

I. Urteil

1. Auszug aus dem Sachverhalt

Der für die vorliegende Urteilsbesprechung relevante Sachverhalt beginnt am 1. Februar 2009 mit dem Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrags zwischen der A. SA (Arbeitgeberin und Beschwerdeführerin) und der B. (Arbeitnehmerin und Beschwerdegegnerin). Gestützt auf diesen Arbeitsvertrag trat die Arbeitnehmerin in den Dienst der Arbeitgeberin, die ein medizinisches Zentrum betrieb, und zeichnete fortan namentlich für die Reinigung und das Ma­terial bei der Arbeitgeberin verantwortlich. Der Arbeitsvertrag sah eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden vor und hielt zugleich fest, dass die Überstunden durch den Lohn und einen jährlichen Ferienanspruch von sechs Wochen kompensiert seien (Erwägung A.a des besprochenen Urteils [nachfolgend «Urteil Bundesgericht»]).

Wie dies insbesondere aus dem Urteil der Vorinstanz hervorgeht, wurde das medizinische Zentrum im Jahre 2011 vergrössert, was gemäss der das Bundesgericht bindenden Feststellung der…

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