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From the magazine ARV-DTA 1/2021 | S. 15-17 The following page is 15

Inkrafttreten von Erlassen/Entrée en vigueur de textes législatifs (ARV-DTA 1/2021)

  • Bundesgesetz über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (Erwerbs­ersatzgesetz, EOG). Änderung vom 27. September 2019.
    Mit der Änderung des EOG wurden im Anhang zugleich die Bestimmungen im OR geändert. Neu haben Arbeitnehmer gemäss Art. 329g OR Anspruch auf einen Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen. Der Vaterschaftsurlaub muss innert sechs Monaten nach der Geburt des Kindes bezogen werden. Er kann wochen- oder tageweise bezogen werden. Dieses Gesetz ist vom Volk am 27. September 2020 angenommen worden. Es ist am 1. Januar 2021 in Kraft ge­treten. AS 2020, 4689
  • Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG). Änderung vom 21. Juni 2019.
    Die Änderung verfolgt im Wesentlichen drei Ziele. Zunächst die Verbesserungen bei der Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs: Geldleistungen mit Erwerbsersatzcharakter sollen auch bei ungerechtfertigtem Nichtantritt des Straf- oder Massnahmenvollzugs sistiert werden können. Heute darf die…
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