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Bundesgericht, Urteil vom 12. Juni 2009, 4A_126/2009 - Mit Kommentar von RA lic. iur. Georges Chanson

Erfolglose Anfechtung einer Konventionalstrafe aus Konkurrenzverbot

Durch alle Instanzen ohne Erfolg blieb die Anfechtung einer Konventionalstrafe von 36'000 Franken, was 6 Monatslöhnen (ohne Pauschalspesen) einer Personalvermittlerin entsprach. Die I. zivilrechtliche Abteilung des Bundesgerichts hat mit französisch redigiertem Urteil vom 12. Juni 2009 (4A_126/2009) die Abweisung ihrer Aberkennungsklage und Erteilung der definitiven Rechtsöffnung durch die II. Zivilrechtliche Abteilung des Kantonsgerichts Wallis bestätigt.

Sachverhalt und Verfahren

Konkret ging es um eine Arbeitnehmerin mit langjähriger Branchenerfahrung, die in der Vermittlung von Fest- und Temporärstellen tätig war und als Filialleiterin einer neuen Niederlassung in Sitten mit ihrer Arbeitgeberin ein Konkurrenzverbot vereinbart hatte. Dabei war sie verpflichtet, im Gebiet des Kantons Wallis und den angrenzenden Kantonen nicht zu konkurrenzieren. Nach knapp 2 Jahren verliess sie diese Stelle und übernahm die Leitung einer neuen Filiale eines Konkurrenzunternehmens in Sitten. Sie…

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