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Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

Literatur

Der Sozialplan in einer vergleichenden europäischen Perspektive

Die Autorin befasst sich mit dem Sozialplan in einer vergleichenden europäischen Perspektive. Dabei berücksichtigt sie vor allem die Schweiz, Italien und Deutschland. Zum einen legt sie den Fokus auf die Rechtsvergleichung, zum anderen widmet sie sich Schnittstellen zwischen dem Arbeitsrecht, dem Insolvenzrecht und dem Sozialversicherungsrecht. Je­des der fünf Kapitel befasst sich mit drei Haupt…
Literatur

Die Stellung des Arbeitnehmers in der Insolvenz des Arbeitgebers nach der Revision des Sanierungsrechts

Der Eintritt eines Insolvenzfalls muss nicht zwangsläufig mit der Schliessung des insolventen Betriebs verbunden sein. Die erfolgreiche Übernahme eines Betriebs führt regelmässig zu einer Win-win-Situation für sämtliche Beteiligten. Um Betriebsübernahmen zu fördern, ist ein unkompliziertes Verfahren mit Verhandlungsspielraum für den Investor zentral. Aus diesem Grund erneuerte oder erweiterte der…

Bundesgericht, I. sozialrechtliche Abteilung, Urteil vom 28. Mai 2015 (8C_832/2014)

Art. 51 Abs. 1 lit. a AVIG; Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR; Art. 171 ff. SchKG; Insolvenztatbestand. Die richterlich angeordnete, nach den Bestimmungen des Konkursverfahrens durchzuführende Auflösung einer Gesellschaft nach dem seit 1. Januar 2008 in Kraft stehenden Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR ist im Rahmen von Art. 51 Abs. 1 lit. a AVIG der Konkurseröffnung nach Art. 171 ff. SchKG glei…

Bundesgericht, Urteil vom 12. Juni 2009, 4A_126/2009 - Mit Kommentar von RA lic. iur. Georges Chanson

Durch alle Instanzen ohne Erfolg blieb die Anfechtung einer Konventionalstrafe von 36'000 Franken, was 6 Monatslöhnen (ohne Pauschalspesen) einer Personalvermittlerin entsprach. Die I. zivilrechtliche Abteilung des Bundesgerichts hat mit französisch redigiertem Urteil vom 12. Juni 2009 (4A_126/2009) die Abweisung ihrer Aberkennungsklage und Erteilung der definitiven Rechtsöffnung durch die II…

Bundesgericht, Urteil vom 10. April 2009, 5A_629/2008, BGE 135 III 470 (in der Sache gleich: Urteil 5A_630/2008) - Mit Kommentar von Prof. Dr. Franco Lorandi

Der Beschwerdeführer gab als Arbeitnehmer im Nachlassverfahren über seinen Arbeitgeber Forderungen aus Sozialplan ein. Gemäss Kollokationsplan wurde der Beschwerdeführer nur mit rund CHF 35'000 in der ersten Klasse kolloziert. Er erhob Kollokationsklage und verlangte, mit insgesamt CHF 55'000 (eventualiter mit CHF 40'000) kolloziert zu werden. Die kantonalen Instanzen wiesen die Kollokationsklage…

Keine (provisorische) Rechtsöffnung für Bruttolohn

Beim Bruttolohn sind für die jeweiligen Lohnabzüge im Rahmen einer Gläubigermehrheit auch die Versicherungsträger (Ausgleichskassen, Versicherer oder Vorsorgeeinrichtungen) Gläubiger. Ihre Ansprüche stehen der arbeitnehmenden Person nicht zu. Abweisung des Gesuchs um Rechtsöffnung für einen Titel, der nur den Bruttolohn ausweist.
lic. iur. Georges Chanson
ARV-DTA online/2017 | online