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From the magazine ARV-DTA 3/2023 | S. 247-252 The following page is 247

Öffentliches Personalrecht; Hauptlehrer an der Kantonsschule Schaff­hausen; ordentliche Kündigung/Droit de la fonction publique; maître principal à l’Ecole cantonale de Schaffhouse; résiliation ordinaire

Bundesgericht, IV. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 14. Juni 2023, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten (8C_385/2022)

Vorliegend hat die Prorektorin der Kantonsschule Schaffhausen eine E-Mail eines Schülers an den Hauptlehrer (Beschwerdeführer) weitergeleitet, wo­rin der Schüler erklärt habe, er sei «trans» und ein Junge. Er bitte darum, nur noch mit seinem neu gewählten (männlichen) Rufnamen und nicht mehr mit dem (weiblichen) Geburtsnamen angesprochen zu werden (E. 5.1.2). Die Kantonsschule wirft dem Hauptlehrer vor, er habe während einer Lektion den Wunsch des Schülers nicht respektiert und die entsprechende Weisung der Prorektorin missachtet, in­dem er diesen weiterhin mit dem weiblichen Geburts­namen angesprochen habe (E. 5.1.3). Das kantonale Gericht hat das Vorgehen der Schulleitung als zulässig erachtet mit der Begründung, die Kantonsschule sei verpflichtet, die Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler zu schützen (Art. 2 f. SchulG; Art. 11 BV) (E. 6.1.2). Die Vorinstanz ist zu Recht willkürfrei davon ausgegangen, dass in der geäusserten Ankündigung des Hauptlehrers…

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