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From the magazine ARV-DTA 1/2022 | S. 77-81 The following page is 77

Neueste Rechtsprechung des EuGH zu Freizügigkeit und Sozialpolitik/Jurisprudence récente de la CJCE, libre circulation et politique sociale (ARV-DTA 1/2022)

Dr. Hubert Fritsch
  • EuGH, Urteil vom 13/01/2022 (C-282/19): Sozialpolitik; befristete Arbeitsverträge im öffentlichen Sektor; Lehrkräfte im Fach Katholische Religion; Begriff «sachliche Gründe», die die Verlängerung solcher Verträge rechtfertigen; ständiger Bedarf an Vertretungskräften.
    Erkenntnis: Paragraf 5 der am 18. März 1999 geschlossenen Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge, die im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung Aus der ZeitschriftARV-DTA 1/2022 | S. 77-81 Es folgt Seite № 78über befristete Arbeitsverträge enthalten ist, ist dahin auszulegen, dass er zum einen einer nationalen Regelung, nach der die Vorschriften, mit denen der missbräuchliche Rückgriff auf aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge geahndet werden soll, auf katholische Religionslehrer an öffentlichen Lehranstalten nicht anwendbar sind, entgegensteht, wenn es in der innerstaatlichen Rechtsordnung keine andere wirksame Massnahme zur…
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