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From the magazine ARV-DTA 1/2022 | S. 70-76 The following page is 70

Hinweise auf Bücher und Beiträge/Livres et articles (ARV-DTA 1/2022)

Dr. Hubert Fritsch
RA Dr. Anne Meier
  • Cirigliano, Luca/Frei, Nic: Zwingende Arbeit­geberpflichten bei Einrichtung von Homeoffice, Jusletter 7. März 2022
    Die Homeoffice-Arbeit findet keine spezifische gesetzliche Verankerung. Entscheidend ist, dass für die Homeoffice-Tätigkeit ein Arbeitsverhältnis i.S.v. Art. 319 ff. OR bzw. ein öffentliches Dienstverhältnis vorliegt. Damit besteht ein Subordinationsverhältnis, in dem Arbeit gegen Entgelt geleistet wird. Aufgrund des Arbeitsvertragsverhältnisses finden das private und öffentliche Arbeitsrecht (unter Vorbehalt von Ausnahmen nach Art. 2 und 3 ArG) vollumfänglich auf die Homeoffice-Tätigkeit Anwendung. Der Arbeitsort unterliegt der Vertragsfreiheit bzw. der Inhaltsfreiheit und kann nicht einseitig geändert werden. Er ist wesentlicher Bestandteil des Arbeitsvertrags, weshalb normalerweise Homeoffice ent­weder vertraglich von Anfang an vorgesehen werden muss oder nur im Einverständnis mit den Arbeitnehmenden von der Arbeitgeberin angeordnet werden kann. In der Regel kann…
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