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From the magazine ARV-DTA 1/2022 | S. 39-48 The following page is 39

Kreisgericht St. Gallen, Einzelrichter, Entscheid vom 6. Januar 2022 (VV.2018.93-PSC/SG3ZE-FRP)

Impfpflicht; missbräuchliche Kündigung nach Art. 336 Abs. 1 lit. d OR/Obligation de vaccination; résiliation abusive selon l’art. 336 al. 1 let. d CO

Dr. Hubert Fritsch
RA Dr. Anne Meier

Im vorliegenden Fall besteht keine vertragliche Grundlage mit dem Inhalt, dass sich die Arbeitnehmerin im Hinblick auf die praktische Tätigkeit in der Klinik zur Durchführung der von der Arbeit­geberin geforderten «Basisimpfungen» verpflichtet hat. Die mittels Weisung verfügte Impfpflicht verletzt den durch Art. 328 OR geschützten Anspruch auf eine diskriminierungsfreie Ausübung des Weisungsrechts: Die Arbeitgeberin, die mit Bezug auf die Impfanforderungen an ihr medizinisches Personal danach differenziert, ob der Eintritt vor bzw. nach der Einführung des Obligatoriums erfolgte, kann sich nicht auf einen sachlichen Grund für diese unterschiedliche Behandlung stützen. Die Entlassung der betroffenen Arbeitnehmerin zufolge Ablehnung der Impfungen ist daher missbräuchlich im Sinne von Art. 336 Abs. 1 lit. d OR.

Dans le cas présent, il n’existe aucune base contractuelle dans le sens que l’employée se serait engagée, en vue de son activité pratique dans la clini­que, à effectuer…

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