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From the magazine ARV-DTA 4/2021 | S. 408-412 The following page is 408

Neueste Rechtsprechung des EuGH zu Freizügigkeit und Sozialpolitik/Jurisprudence récente de la CJCE, libre circulation et politique sociale (ARV-DTA 4/2021)

  • EuGH, Beschluss vom 23/09/2021 (C-23/21): Niederlassungsfreiheit; Fahrer mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat; Fahrzeug, das in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen ist; Fahrzeug, das der geschäftsführenden Gesellschafterin einer in diesem anderen Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaft zur Verfügung gestellt wird; Verpflichtung zur Anmeldung im ersten Mitgliedstaat. Erkenntnis:

    1. Art. 49 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaats entgegensteht, wonach ein dort wohnhafter Geschäftsführer oder Selbständiger sich nur dann auf eine Ausnahme von der Verpflichtung berufen kann, in diesem Mitgliedstaat ein Fahrzeug anzumelden, das in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen ist und ihm von einer dort ansässigen Gesellschaft mit oder ohne Rechtspersönlichkeit zur Verfügung gestellt wird, wenn in dem Fahrzeug stets Dokumente mitgeführt werden, die belegen, dass die betroffene Person die Voraussetzungen dieser Ausnahme erfüllt.

    2. Art. 49 AEUV ist dahin…

[…]