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From the magazine ARV-DTA 3/2020 | S. 264-265 The following page is 264

Neueste Rechtsprechung des EuGH zu Freizügigkeit und Sozialpolitik/Jurisprudence récente de la CJCE, libre circulation et politique sociale (ARV-DTA 3/2020)

Dr. Hubert Fritsch
  • EuGH, Urteil 25/06/2020 (C-762/18 und C-37/19). Sozialpolitik; Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer; rechtswidrig ent­lassener und durch eine Gerichtsentscheidung wieder in seine Funktionen eingesetzter Arbeitnehmer; Ausschluss des Anspruchs auf den nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub für den Zeitraum zwischen der Entlassung und der Wiederaufnahme der Beschäftigung; kein Anspruch auf eine finanzielle Vergütung für den nicht genommenen Jahresurlaub für denselben Zeitraum im Fall einer späteren Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Erkenntnis:

    (1.) Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeit­gestaltung ist dahin auszulegen, dass er einer natio­nalen Rechtsprechung entgegensteht, wonach ein Arbeitnehmer, der rechtswidrig entlassen wurde und sodann nach nationalem Recht infolge der Nichtigerklärung seiner Entlassung durch eine Gerichtsentscheidung seine…

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