Altersdiskriminierung – von der Anstellung bis zur Kündigung
Die Diskriminierung älterer Arbeitnehmender kommt in allen Phasen eines Arbeitsverhältnisses vor, insbesondere auch bei der Bewerbung. Der Schutz vor Diskriminierung aufgrund des Alters ist durch die Verfassung gewährleistet und auch völkerrechtlich gefordert. Für das privatrechtliche Arbeitsverhältnis dominiert indes de lege lata das Prinzip der (formalen) Vertragsfreiheit. Einzig ältere Arbeitnehmende kommen dank des Bundesgerichts punktuell in den Genuss einer erhöhten Fürsorgepflicht und dadurch zu einem verbesserten Kündigungsschutz. Im Interesse der Vertragsgerechtigkeit und der Rechtssicherheit ist de lege ferenda ein umfassendes gesetzliches Diskriminierungsverbot aufgrund des Alters unumgänglich.
La discrimination envers les salariés âgés peut survenir à toutes les étapes du rapport de travail, notamment lors de la candidature. La protection contre la discrimination à raison de l’âge est garantie tant par la constitution que par le droit international. En…