Inkrafttreten von Erlassen/Entrée en vigueur de textes législatifs (ARV-DTA 3/2017)
RA MLaw Andreas Holenstein
MLaw Christian Maduz
MLaw Oliver Schmid
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- Bundesgesetz über die Arbeit in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs (Arbeitszeitgesetz, AZG).
- Änderung vom 17. Juni 2016. Mit der Teilrevision des Arbeitszeitgesetzes werden die gesetzlichen Grundlagen der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung und den aktuellen Bedürfnissen der Akteure des öffentlichen Verkehrs angepasst. Die Hauptthemen der Teilrevision sind die Klärung des Geltungsbereiches des Gesetzes, eine zeitgemässe Flexibilisierung der Höchstarbeitszeit, sinnvolle Pausenregelungen, die Festlegung der Ruhesonntage, die Ausgestaltung der Dokumentation der Arbeitszeiten sowie Bestimmungen für den Störungsfall. Das Arbeitsgesetz vom 13. März 1964 wird darüber hinaus wie folgt geändert: Nach Art. 2 Abs. 1 Bst. b ArG ist es, unter Vorbehalt von Artikel 3a ArG, nicht anwendbar auf Betriebe oder Teile von Betrieben, die der Bundesgesetzgebung über die Arbeit in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs unterstehen. Art. 2 Abs. 4, Art. 13 und Art. 14 (Ziff. I) der…
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