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From the magazine ARV-DTA 3/2016 | S. 168-170 The following page is 168

Neue Erlasse und Entwürfe/Législation nouvelle et projets (ARV-DTA 3/2016)

  • Bundesgesetz über die Arbeit in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs (Arbeitszeitgesetz, AZG), Änderung vom 17. Juni 2016.
    Das AZG enthält Vorschriften über die Arbeits- und die Ruhezeit, die Gesundheitsvorsorge und die Unfallverhütung sowie über den Sonderschutz für Jugendliche und Frauen in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs. Die Hauptthemen der Teilrevision sind die Klärung des Geltungsbereiches des Gesetzes, eine zeitgemässe Flexibilisierung der Höchstarbeitszeit, sinnvolle Pausenregelungen, die Festlegung der Ruhesonntage, die Ausgestaltung der Dokumentation der Arbeitszeiten sowie Bestimmungen für den Störungsfall (zur Botschaft und zum Entwurf siehe BBl 2015, 3999, 4019 und ARV 2015, 181 f.). Die aktuellen Anpassungen sind nicht von grösserer Tragweite. Das Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum. Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten. Ablauf der Referendumsfrist: 6. Oktober 2016. BBl 2016, 4987
  • Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des…
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