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From the magazine ARV-DTA 2/2016 | S. 80-81 The following page is 80

Inkrafttreten von Erlassen/Entrée en vigueur de textes législatifs (ARV-DTA 2/2016)

  • Europäisches Übereinkommen vom 1. Juli 1970 über die Arbeit des im internationalen Strassenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR).
    Änderung. Art. 14 Abs. 1 wird wie folgt geändert: ­Dieses Übereinkommen liegt bis zum 31. März 1971 zur Unterzeichnung auf, nach diesem Tag liegt es für die Mitgliedstaaten der Wirtschaftskommission für Europa und für Staaten, die nach Abs. 8 oder 11 der Statuten in beratender Eigenschaft zu dieser Kommission zugelassen sind, zum Beitritt auf. Der Beitritt gestützt auf Absatz 11 der Statuten ist beschränkt auf folgende Staaten: Algerien, Jordanien, Marokko und Tunesien. Die Änderung ist am 5. Juli 2016 in Kraft getreten. AS 2016, 1503
  • Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2).
    Änderung vom 24. Februar 2016. Art. 59 BVV 2 betreffend die Anwendbarkeit der Anlagevorschriften auf andere Einrichtungen der beruflichen Vorsorge sieht vor, dass die Bestimmungen dieses Abschnitts sinngemäss auch für…
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