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From the magazine ARV-DTA 2/2015 | S. 145-149 The following page is 145

Neueste Rechtsprechung des EuGH zu Freizügigkeit und Sozialpolitik/Jurisprudence récente de la CJCE, libre circulation et politique sociale (ARV-DTA 2-2015)

  • EuGH, Urteil 09/03/2015 (C-266/13): Soziale Sicherheit; FZA; Arbeitnehmer, der ursprünglich von einem in den Niederlanden ansässigen Unternehmen und später von einem in der Schweiz ansässigen Unternehmen beschäftigt wurde.
    Erkenntnis: 1. Die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, geändert und aktualisiert durch die Verordnung (EG) Nr. 118/97 des Rates vom 2. Dezember 1996, in der durch die Verordnung (EG) Nr. 307/1999 des Rates vom 8. Februar 1999 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass ein Arbeitnehmer, der – wie Herr L. K. – Staatsangehöriger des Mitgliedstaats ist, in dem er auch seinen Wohnsitz hat und in dem seine Einkünfte versteuert werden, auf einem Rohrleger arbeitet, der unter der Flagge eines Drittstaats fährt und an verschiedenen Orten auf der Welt im Einsatz ist, u.a. über dem…
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