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Bundesgericht, Urteil vom 22. April 2009, 4A_590/2008, BGE 135 III 405 – Mit Kommentar von Prof. Dr. iur. Wolfgang Portmann

Beschränkung des Anspruchs auf Lohnersatz bei ungerechtfertigter fristloser Entlassung auf die Zeit bis zur hypothetischen ordentlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses

I. Sachverhalt

Der Fall betrifft einen Rechtsstreit zwischen einem ehemaligen Bankangestellten („gestionnaire“, Arbeitnehmer) und einer Bank (Arbeitgeberin). In einem früheren Prozess zwischen denselben Parteien wurde die Arbeitgeberin rechtskräftig zur Leistung von Lohnersatz und einer Entschädigung wegen ungerechtfertigter fristloser Entlassung verurteilt. Im Rahmen eines zweiten Prozesses (der vorliegenden Auseinandersetzung) klagte der Arbeitnehmer infolge Stellenlosigkeit auf Lohnersatz für weitere 34 Monate. Während die erste Instanz (das Tribunal des prud'hommes du canton de Genève) die Klage teilweise guthiess, wurde diese von der zweiten Instanz (der Cour d'appel de la juridiction des prud'hommes du canton de Genève) abgewiesen. Die vom Arbeitnehmer dagegen eingereichte Beschwerde in Zivilsachen ist vom Bundesgericht ebenfalls abgewiesen worden.

II. Erwägungen und Bemerkungen

a) Das Bundesgericht geht bei seinen Überlegungen von der Entschädigung nach Art. 337c Abs. 3…

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