Direkt zum Inhalt

Bundesgericht, Urteil vom 30. Juni 2008, 2C_103/2008 – Mit Kommentar von RA Dr. iur. Roger Rudolph

Sachverhalt

Eine Stiftung im Kanton Waadt wehrte sich mit einer Beschwerde an das Bundesgericht gegen den Entzug der Bewilligung zur Ausbildung von Lehrlingen. Die kantonalen Behörden hatten die Bewilligung entzogen, nachdem bekannt geworden war, dass Vertreter der Stiftung bei den Bewerbungsgesprächen intime Fragen an die Bewerberinnen gerichtet hatten, insbesondere in Bezug auf die Art und Weise ihrer Empfängnisverhütung. Der Hintergrund dieser Fragen war, dass sich die Stiftung unter anderem der Förderung einer von ihr propagierten Methode von natürlicher Geburtenregelung verschrieben hat (basierend unter anderem auf Temperaturmessungen und Schleimkontrollen). Darüber hinaus wurde von den Bewerberinnen die Bereitschaft verlangt, im Falle ihrer Anstellung diese Methode zu erlernen und insbesondere ihren eigenen Zyklus nach den Vorgaben der Methode zu überwachen. Die kantonalen Behörden erkannten darin eine Verletzung der Persönlichkeit der Bewerberinnen und entzogen daraufhin die…

[…]