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Bundesgericht, Urteil vom 16. Oktober 2007, 4A_157/2007, BGE 133 III 657 - Mit Kommentar von Prof. Dr. iur. Wolfgang Portmann

Frage der Entschädigung nach Art. 337c Abs. 3 OR im Rahmen von Art. 337b OR

Der Bundesgerichtsentscheid 4A_157/2007 ist als BGE 133 III 657 veröffentlicht worden. Der am 22.01.2008 in der ARV online aufgeschaltete Kommentar zu diesem Entscheid wird hier in unveränderter Fassung nochmals wiedergegeben.

Sachverhalt

X, eine marokkanische Hausangestellte, kündigte das Arbeitsverhältnis mit den Ehegatten Y fristlos, nachdem sie während fast einem Jahr praktisch keinen Lohn erhalten hatte. X klagte gegen die Ehegatten Y beim Tribunal des prud'hommes du district de Neuchâtel. Gegen das zweitinstanzliche Urteil der Cour de cassation civile du Tribunal cantonal neuchâtelois erhob sie erfolglos Beschwerde in Zivilsachen beim Bundesgericht.

Erwägungen und Bemerkungen

Hauptpunkt: Entschädigung nach Art. 337c Abs. 3 OR im Rahmen von Art. 337b OR?

Der Streit vor Bundesgericht betraf einzig die Frage, ob die Arbeitnehmerin, die das Arbeitsverhältnis gerechtfertigterweise fristlos kündigt, zusätzlich zum Schadenersatzanspruch nach Art. 337b Abs. 1 OR eine Entschädigung in…

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