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Urteilsbesprechungen

Urteilsbesprechungen

Besprechung von BGE 4A_493/2019 vom 19. Mai 2020, I. zivilrechtliche Abteilung

A.X., ein internationaler Beamter, und seine Ehefrau B.X. waren seit Dezember 2006 Arbeitgeber von C., einer ursprünglich aus Tunesien stammenden Frau. C. arbeitete als Hausangestellte und betreute die zwei kleinen Kinder der Arbeitgeber. Arbeits- und Wohnort von C. war die Familienwohnung der Arbeitgeber in Genf.

Besprechung des Urteils des Bundesgerichts, I. zivilrechtliche Abteilung, 4A_533/2018 vom 23. April 2019

A. (nachfolgend: Arbeitgeberin, Beschwerdeführerin) ist Inhaberin des Einzelunternehmens «C.» und als solche in den Bereichen Treuhand, Buchhaltung und Steuern tätig. Seit Oktober 2014 war B. (nachfolgend: Arbeitnehmer, Beschwerdegegner) aushilfs­weise für ihren Betrieb tätig.

Besprechung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19. Dezember 2019, Rs. C-16/18, Dobersberger, ECLI:EU:C:2019:1110

Die österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) erteilte der D. GmbH (Sitz in Österreich) einen Dienstleistungsauftrag (Bordservice, Zubereitung von Speisen und Getränken in den Zügen der ÖBB, die von Bu­dapest nach Salzburg oder München fahren und am Bahnhof in Wien einen Zwischenstopp einlegen). Die D. GmbH gab diesen Auftrag an eine andere Unternehmung weiter, die ihrerseits «Henry am Zug», die…

Faktische Arbeitslosigkeit – Ab wann gilt eine Person als arbeitslos im Sinne von Art. 8 Abs. 1 lit. a AVIG?

Die 1983 geborene A., Mutter zweier Kinder (mit Jahrgang 2015 und 2017), war vom 1. August 2016 bis 7. September 2017 im Rahmen einer unbefristeten Teilzeitbeschäftigung an der Schule B., Lausanne, als Lehrerin angestellt gewesen. Da ihr Partner Anfang Sommer 2017 beruflich für die Dauer von zwei Jahren an den Arbeitsort Basel versetzt wurde, vereinbarte sie mit ihrem Arbeitgeber einen…

Arbeit auf Abruf: Keine abrupte Reduktion der Arbeitsabrufe

X arbeitete ab dem 3. Oktober 2013 als Maler für die Einzelunternehmung des Z. Es war ein Bruttostundenlohn von Fr. 26.– vereinbart. Am 17. Oktober 2014 erlitt X einen Arbeitsunfall. Nach den Lohn­abrechnungen wurde X in diesen 12.5 Monaten von Z wie folgt beschäftigt und erhielt die folgenden Zahlungen:

Besprechung des Urteils des Bundesgerichts, I. zivilrechtliche Abteilung, 4A_442/2018 vom 24. Januar 2019, BGE 145 III 63

Die Personalverleiherin B. AG hat die obligatorische Unfallversicherung für ihr Personal bei der Suva ­(Unfallversicherung, Klägerin, Beschwerdegegnerin) abgeschlossen. Mit Verleihvertrag lieh sie C. (Ver­sicherter) als Zimmermann-Hilfsarbeiter an die A. AG (Einsatzfirma, Beklagte, Beschwerdeführerin) aus. Am 7. Oktober 2014 wurde der Versicherte bei Abbauarbeiten in V. von einem…