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Ausländer- und Asylrecht

Besprechung von BGE 4A_493/2019 vom 19. Mai 2020, I. zivilrechtliche Abteilung

A.X., ein internationaler Beamter, und seine Ehefrau B.X. waren seit Dezember 2006 Arbeitgeber von C., einer ursprünglich aus Tunesien stammenden Frau. C. arbeitete als Hausangestellte und betreute die zwei kleinen Kinder der Arbeitgeber. Arbeits- und Wohnort von C. war die Familienwohnung der Arbeitgeber in Genf.