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From the magazine ARV-DTA 3/2023 | S. 219-220 The following page is 219

Neue Erlasse und Entwürfe/Législation nouvelle et projets (ARV-DTA 03/2023)

  • Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsgesetz, AVIG) (Kurzarbeitsentschädigung für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner). Änderung vom 29. September 2023.
    Mit der vorliegenden Teilrevision des AVIG sollen Berufsbildnerinnen und Berufsbildner während denjenigen Stunden, in welchen sie einen anrechenbaren Arbeitsausfall erleiden, die Ausbildung und Betreuung der Lernenden im Betrieb fortsetzen dürfen. Dies nur, sofern die Ausbildung der Lernenden nicht anderweitig sichergestellt werden kann. Diese Anpassung soll sicherstellen, dass die Ausbildung der Lernenden nicht unterbrochen wird, wenn ihr Lehrbetrieb Kurzarbeit beansprucht. Die Auswirkungen der Teilrevision sind sehr begrenzt. Das Instrument der KAE wird während eines normalen Konjunkturverlaufs nur punktuell von Unternehmen in Anspruch genommen, und die Zusatzstunden für die Ausbildung und Betreuung von Lernenden gemäss Berufsbildungsgesetz sollten…
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