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From the magazine ARV-DTA 1/2021 | S. 30-35 The following page is 30

Kompetenz der zuständigen Behörde zur Allgemeinverbindlicherklärung eines Gesamtarbeitsvertrags mit Nebenbestimmungen?

Besprechung des Urteils des Bundesgerichts, II. öffentlich-rechtliche Abteilung, 2C_910/2019 vom 11. Mai 2020, BGE 146 II 335

I. Urteil

1. Sachverhalt

Der Verband A [ein Arbeitgeberverband] und der Verband C [ein Berufsverband] schlossen einen GAV für die Grüne Branche im Kanton Schaffhausen ab und ersuchten den Regierungsrat des Kantons Schaffhausen um Allgemeinverbindlicherklärung. Dagegen erhob die Gewerkschaft B Einsprache und beantragte u.a., auf erstes Verlangen als gleichwertige Partnerin in die Vertragsgemeinschaft des GAV aufgenommen zu werden.

Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen hiess den Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung gut und verpflichtete die Vertragsparteien gleichzeitig, die Gewerkschaft B als gleichwertige Partnerin in die Vertragsgemeinschaft bis spätestens ein Jahr nach der Allgemeinverbindlicherklärung aufzunehmen, andernfalls die Allgemeinverbindlichkeitserklärung mangels Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen von Amtes wegen aufgehoben werde. Die Vertragsparteien wurden überdies verpflichtet, die Gewerkschaft B bei allfälligen späteren Vertragsverhandlungen von Anfang…

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