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From the magazine ARV-DTA 3/2020 | S. 218-225 The following page is 218

Besprechung von BGE 4A_493/2019 vom 19. Mai 2020, I. zivilrechtliche Abteilung

Ungültiger Verzicht der Arbeitnehmerin auf Einhaltung öffentlich-­rechtlicher Vorschriften – Anwendung von Art. 20 OR statt Art. 341 OR

I. Entscheid

1. Aus dem Sachverhalt (übersetzt und zusammengefasst)

A.X., ein internationaler Beamter, und seine Ehefrau B.X. waren seit Dezember 2006 Arbeitgeber von C., einer ursprünglich aus Tunesien stammenden Frau. C. arbeitete als Hausangestellte und betreute die zwei kleinen Kinder der Arbeitgeber. Arbeits- und Wohnort von C. war die Familienwohnung der Arbeitgeber in Genf.

Vor ihrem Arbeitsantritt hatte C. das Formular «Erklärung des/der privaten Hausangestellten» und A.X. das Formular «Garantieerklärung des Arbeit­gebers» ausgefüllt. Basierend darauf erhielt C. die Legitimationskarte F ausgestellt [Erklärung: vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten ausgestellte Aufenthaltsbewilligung für private Hausangestellte von Diplomaten, Konsularbeamten oder Beamten internationaler Organisationen]. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag wurde nicht abgeschlossen.

Während dem Arbeitsverhältnis deklarierten die Arbeitgeber gegenüber der Ausgleichskasse jährliche…

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