Bundesgericht, I. zivilrechtliche Abteilung, Urteil vom 1. November 2017, Beschwerde in Zivilsachen (4A_286/2017)
Unverbindlichkeit eines arbeitsvertraglichen Konkurrenzverbots/Invalidité d’une clause d’interdiction de concurrence
Die Verbindlichkeit eines Konkurrenzverbots ist anhand der konkreten Umstände des einzelnen Falls zu beurteilen. In casu gestand selbst die ehemalige Arbeitgeberin, eine Personalberatungsfirma, zu, dass ihr ehemaliger Arbeitnehmer – an den sie Kunden verloren hatte – «ein besonderes Talent und eine besondere Unverfrorenheit» im Rahmen seiner Arbeitstätigkeit an den Tag legte. Die persönlichen Fähigkeiten des Arbeitnehmers waren gegenüber der Identität der Arbeitgeberin daher vorrangig. Folglich fehlte es am Kausalzusammenhang zwischen dem Einblick in den Kundenkreis und der erheblichen Schädigungsmöglichkeit i.S.v. Art. 340 Abs. 2 OR, weshalb das Konkurrenzverbot zwischen der Personalberatungsfirma und dem Arbeitnehmer unverbindlich war (E. 2.3).
La validité d’une clause d’interdiction de concurrence s’examine à la lumière des circonstances concrètes du cas particulier. Ici, même l’ancienne employeuse, une entreprise de placement de personnel, a admis que son…