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From the magazine ARV-DTA 4/2017 | S. 292-294 The following page is 292

Bundesgericht, I. zivilrechtliche Abteilung, Urteil vom 2. Juli 2017, Beschwerde in Zivilsachen (4A_699/2016)

Rechtsfolgen einer ungültigen Aufhebungsvereinbarung/Nullité d’une convention de résiliation; conséquences

Wird von einer ungültigen Aufhebungsvereinbarung ausgegangen, gilt es zu eruieren, ob die Arbeit-geberin, wenn sie Kenntnis von der Ungültigkeit der Aufhebungsvereinbarung gehabt hätte, den Arbeitnehmer ordentlich oder fristlos entlassen hätte. Je nachdem kann der Arbeitnehmer entweder seinen Lohn bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist verlangen oder Schadenersatz und eine Entschädigung nach Art. 337c Abs. 1 und 3 OR. Die Beweislast, dass die Arbeitgeberin eine fristlose Kündigung ausgesprochen hätte, liegt beim Arbeitnehmer (E. 2.2). Allein aus der Tatsache, dass das Arbeitsverhältnis gemäss dem Aufhebungsvertrag per sofort beendigt werden sollte, kann nicht auf die Anwendbarkeit der Bestimmungen über die fristlose Kündigung geschlossen werden. Zu prüfen ist vielmehr, welche Schutzbestimmungen durch den unzulässigen Aufhebungsvertrag umgangen werden (E. 2.3).

Une fois admise la nullité d’une convention de résiliation, il faut se demander si l’employeur, eût-il…

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