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From the magazine ARV-DTA 3/2016 | S. 166-167 The following page is 166

Inkrafttreten von Erlassen/Entrée en vigueur de textes législatifs (ARV-DTA 3/2016)

  • Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Vorsorgeausgleich bei Scheidung), Änderung vom 19. Juni 2015.
    Als wesentliche Neuerung werden Vorsorgeansprüche künftig auch dann geteilt, wenn im Zeitpunkt der Einleitung des Scheidungsverfahrens ein Ehegatte wegen Alter oder Invalidität bereits eine Rente bezieht. Neu gilt die Einleitung des Scheidungsverfahrens als Zeitpunkt für die Berechnung der zu tei­lenden Vorsorgeansprüche (Art. 122). Die Änderung betrifft die Art. 89a Abs. 6 Ziff. 3a, 3b und 4a; 122–124e ZGB; 7d–7e SchlT ZGB; Art. 331d Abs. 5–6 sowie 331e Abs. 5, 6 und 8 OR und weitere Erlasse. Die Änderung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. AS 2016, 2313
  • Bundesgesetz über die Ermächtigung des Bundesrates zur Genehmigung von Änderungen des Europäischen Übereinkommens vom 1. Juli 1970 über die Arbeit des im internationalen Strassenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) vom 18. März 2016.
    Die Referendumsfrist für dieses Gesetz ist am 7. Juli 2016 unbenützt abgelaufen…
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