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From the magazine ARV-DTA 2/2016 | S. 92-99 The following page is 92

Besprechung der Urteile des Bundesgerichts, I. zivilrechtliche Abteilung, 4A_419/2015 vom 19.4.2016 und 4A_694/2015 vom 4.5.2016

Abklärungs- und Anhörungspflichten des Arbeitgebers vor ordentlichen und ausserordentlichen Verdachtskündigungen

I. Einleitung

Die beiden hier zu besprechenden Urteile betreffen das Problem der Verdachtskündigung. Während das Urteil 4A_419/2015 eine ausserordentliche Verdachtskündigung zum Gegenstand hat, geht es im Urteil 4A_694/2015 um eine ordentliche Verdachtskün­digung. Die Rechtsprechung zur ausserordentlichen Verdachtskündigung hinterlässt einen weitgehend gefestigten Eindruck, was in Bezug auf die Rechtsprechung zur ordentlichen Verdachtskündigung noch nicht im gleichen Ausmass gesagt werden kann. Das ist im Hinblick auf das Spannungsfeld von Kündigungsfreiheit und Fürsorgepflicht, in dem sich die ordentliche Kündigung befindet, nicht erstaunlich. Der vorliegende Beitrag setzt daher einen Schwerpunkt bei der ordentlichen Verdachtskündigung und bezweckt, die Entwicklungslinien der Rechtsprechung sichtbar zu machen und zu würdigen, soweit es um den Einfluss von Abklärungs- und Anhörungspflichten des Arbeitgebers geht.

II. Urteile

1. Urteil 4A_419/2015 vom 19.4.2016

a) Aus dem Sachverhalt

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