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From the magazine ARV-DTA 4/2015 | S. 289-294 The following page is 289

Sonstige Geschäfte/Autres objets (ARV-DTA 4/2015)

  • Der Bundesrat senkt den Mindestzinssatz in der obligatorischen Beruflichen Vorsorge von aktuell 1,75% per 1. Januar 2016 auf 1,25%.
    Die Tiefzinspolitik der Notenbanken hat die Rendite der Bundes­obligationen auf rekordtiefe Werte sinken lassen. Die Verzinsung der 7-jährigen Bundesobligationen lag Ende August bei minus 0,38%. Weltweit tiefe Zinsen lassen sich auch im Bereich der Anleihen beobachten. Die Aktienmärkte haben sich im 2014 zwar positiv entwickelt, in diesem Jahr jedoch sind die Schwankungen in der Entwicklung von Aktien und Anleihen hoch und die Performance ungenügend. Aus diesen Gründen hat der Bundesrat beschlossen, den Mindestzinssatz auf 1,25% zu senken. Medienmitteilung des Bundesrates vom 28. Oktober 2015
  • Bundesrat setzt Kontingente für Erwerbstätige aus Drittstaaten fest.
    Der Bundesrat hat die Höchst­zahlen für 2016 für gut qualifizierte Arbeitskräfte aus Ländern ausserhalb der EU/EFTA festgesetzt. Gleichzeitig hat er die Höchstzahlen für Dienstleistungserbringer…
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