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Stillschweigend akzeptierte Lohnkürzung?

Das Bundesgericht hat in mehreren Urteilen die Möglichkeit einer vom Arbeitnehmer stillschweigend akzeptierten Lohnkürzung bejaht. Die Urteile stützen sich dabei auf Art. 6 OR. Dessen Anwendung auf nachteilige Änderungen macht stutzig und schafft einen erhöhten Erklärungsbedarf.

Problemstellung

1 Die Anwendung des Art. 6 OR auf Lohnkürzungen bedarf der besonderen Erklärung. Die Lohnkürzung ist nachteilig, auch wenn sie vielleicht vor schärferen Massnahmen wie der Entlassung schützt. Machen die Umstände der mehrmals praktizierten Lohnkürzung tatsächlich eine explizite Annahme überflüssig? Die nachfolgenden Erwägungen richten sich zuerst auf die Kasuistik und zeigen in einem zweiten Schritt die Ungereimtheiten der Anwendung des Art. 6 OR. In einem letzten Schritt richtet sich die Suche nach einem dogmatisch tragfähigeren Fundament für die praktizierte Lohnkürzung in der Rechtsscheinlehre, die aber im vorliegenden Fall keine Anwendung findet.

Kasuistik

BGE 109 II 327 ff.

2 Der Arbe…

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