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Bundesgericht, Urteil vom 12. September 2008, 4A_283/2008, BGE 134 III 541 (Pra 2009 Nr. 20) – Mit Kommentar von RA lic. iur. Christoph Häberli

Aktivlegitimation des klagenden Vereins als Organ der Vertragsgemeinschaft zur gemeinsamen Durchführung eines GAV

Sachverhalt

Ein Maler-/Gipserunternehmen aus dem Kanton Wallis wehrte sich gegen die Unterstellung unter den Gesamtarbeitsvertrag für das Ausbaugewerbe der Westschweiz, weil sie ihm angeblich für die Jahre 2003 bis 2006 Mehrkosten von rund Fr. 50'000.- verursache. Der Verein Paritätische Berufskommission des Walliser Ausbaugewerbes klagte daraufhin auf Feststellung der Unterstellung, auf Leistungen an eine gesamtarbeitsvertragliche Sozialkasse sowie auf Bezahlung einer Konventionalstrafe infolge Verletzung von GAV-Bestimmungen. Das kantonale Arbeitsgericht bestätigte die Unterstellung der Firma unter den Gesamtarbeitsvertrag, erachtete jedoch die Konventionalstrafe als unbegründet. Die Beklagte erhob erfolglos Berufung an das Kantonsgericht sowie Beschwerde an das Bundesgericht.

Der klagende Verein war von zwei schweizweit aktiven Gewerkschaften sowie von zwei Walliser Arbeitgeberverbänden, alle Unterzeichner des GAV, gegründet worden. Die Statuten verwiesen auf den GAV und das Recht der V…

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