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Bundesgericht, Urteil vom 7. April 2009, 4D_6/2009 – Mit Kommentar von RA lic. iur. Georges Chanson

Arbeitsunfähigkeit an Weihnachten löst Sperrfrist aus

Im Entscheid vom 7. April 2009 über eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde (4D_6/2009, französisch) hat die I. zivilrechtliche Abteilung des Bundesgerichts den Entscheid der Genfer Cour d'appel de la juridiction des prud'hommes aufgehoben und eine Arbeitgeberin gestützt auf Art. 336c OR zur Zahlung eines weiteren Monatslohns verpflichtet, weil die Arbeitnehmerin am 24. und 25. Dezember während laufender Kündigungsfrist krank geworden war. Bereits die erste Instanz, die juridiction des prud'hommes, hatte so entschieden, während die Appellationsinstanz erkannte, das Arbeitsverhältnis sei dadurch nicht verlängert worden.

Sachverhalt und kantonale Verfahren

Konkret ging es um eine Mitarbeiterin einer Sicherheitsfirma, der am 20. November 2006 im dritten Dienstjahr auf Ende Januar 2007 gekündigt wurde, wobei für zwei als schwer bezeichnete Fehler eine Verwarnung ausgesprochen wurde. Die Sicherheitsdienstleisterin war am 24. und 25. Dezember 2006 (d.h. an einem Sonntag und Montag) krank,…

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