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Dr. iur. Martin L. Mueller LL.M.

Bibliography

Sonderprobleme des Betriebsübergangs

Der Gesetzgeber regelt in Art. 333, 333a und 333b OR den Betriebsübergang detailliert. Sehr viele Aspekte sind denn auch unbestritten. Die Praxis zeigt aber, dass wichtige Fragen immer wieder diskutiert werden müssen – wie z.B., ob bei einem Betriebsübergang von den Arbeitnehmern auch die Verlegung des Arbeitsortes verlangt werden kann (ins Nachbardorf? in einen anderen Kanton?), oder ob im Rahmen…
Dr. iur. Martin L. Mueller LL.M.
ARV-DTA 3/2022 | S. 237