Keine Lohnfortzahlung bei pandemiebedingter Betriebsschliessung
Besprechung von Bundesgerichtsentscheid 4A_53/2023 vom 30. August 2023, I. zivilrechtliche Abteilung, zur amtlichen Publikation vorgesehen
I. Urteil
1. Aus dem Sachverhalt
Die drei klagenden Lehrpersonen arbeiteten im Vollpensum an der beschwerdeführenden Internatsschule A. Sie hatten im Januar 2020 ihre Arbeitsverhältnisse unter Einhaltung einer 7-monatigen Frist per Ende August 2020 gekündigt.
Aufgrund der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus schloss die Arbeitgeberin den Internatsbetrieb. Da kein Präsenzunterricht mehr stattfinden konnte, stellte sie auf Online-Unterricht um und teilte den Arbeitnehmern mit Schreiben vom 15. April 2020 Folgendes mit:
«Lieber Mitarbeiter,
Wir alle gehen aufgrund der Coronavirus-Krise durch turbulente Zeiten. Die A. AG wurde durch die behördlichen Massnahmen besonders hart getroffen, da wir unseren Internatsbetrieb vorerst einstellen mussten. Der Unterricht für unsere Studentinnen und Studenten kann zwar noch Online stattfinden. Unser Arbeitsalltag ist jedoch nicht mehr derselbe und zahlreiche Mitarbeitende können ihre Arbeit gar nicht mehr oder nur sehr stark reduziert ausführen…