Anordnung des Ferienbezugs während der Kündigungsfrist
Besprechung des Urteils des Obergerichts Zürich, I. Zivilkammer, vom 2. Februar 2023 (LA220006-O/U)
I. Urteil
1. Zusammenfassung
Ein Arbeitnehmer verlangte nach seinem Austritt die Barabgeltung von aus seiner Sicht noch offenen Ferientagen. Während der Kündigungsfrist war er ganz oder teilweise arbeitsunfähig gewesen. Es stellte sich insbesondere die Frage, ob die Arbeitgeberin den Ferienbezug hätte anordnen müssen oder ob der Arbeitnehmer die offenen Ferientage von sich aus hätte beziehen müssen. Das Obergericht Zürich kam – anders als das Arbeitsgericht Zürich – zum Schluss, dass eine Ferienanordnung der Arbeitgeberin erforderlich gewesen wäre. Weil sie dies versäumt hatte, musste sie den Feriensaldo von 24.24 Tagen und damit Fr. 17 579.10 ausbezahlen.
2. Aus dem Sachverhalt
Bei der Beklagten und Berufungsbeklagten (fortan Beklagte) handelt es sich um eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Zürich. Der Kläger und Berufungskläger (fortan Kläger) war ab dem 1. August 2015 zunächst als angehender Immobilienberater (Trainee resp. Praktikant) im Aussendienst für die Beklagte…