NinaRabaeus, LL.M., Fachanwältin SAV Arbeitsrecht1
Der Gesetzgeber hat in jüngerer Zeit mehrere neue arbeitsrechtliche Urlaubsansprüche eingeführt: den Vaterschaftsurlaub, den Kurzurlaub für die Betreuung von Angehörigen, den Urlaub für die Betreuung eines wegen Krankheit oder Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigen Kindes und zuletzt den Adoptionsurlaub. Bereits seit längerem gibt es zudem den Mutterschaftsurlaub und den (in der Praxis wenig bedeutsamen) Urlaub für ausserschulische Jugendarbeit. Diese Urlaubsansprüche und ihre Inanspruchnahme werfen im Zusammenhang mit einer Kündigung diverse Rechtsfragen auf. Der vorliegende Beitrag geht ihnen auf den Grund.Le législateur a introduit, récemment, plusieurs nouveaux droits à des congés: le congé de paternité, le congé pour la prise en charge de proches, le congé pour la prise en charge d’un enfant gravement atteint dans sa santé en raison d’une maladie ou d’un accident, enfin un congé d’adoption. En outre, plus anciens sont le congé de maternité et le congé pour des…
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